Unser Verein lebt von den Mitgliedern.
Wir freuen uns über aktive Mitglieder, die sich mit uns zusammen sportlich betätigen wollen und Spaß an Bewegung und Aktivitäten in einer Gruppe haben!
Das Anmeldeformular finden sie HIER und das Taucherzusatzformular finden sie HIER!
Wie werden Sie Mitglied im HSV von 1892 e.V.?
Nachdem Sie sich von der Vereinsarbeit überzeugt haben, durch Abgabe der beiliegenden Beitrittserklärung, wobei bei Minderjährigen das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich ist. Die Aufnahme wird vom Vorstand bestätigt.
Was geschieht dann?
Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie Ihre Mitgliedsbestätigung und den Mitgliedsausweis sowie eine Aufstellung der von Ihnen zu zahlenden Beträge und Aufnahmegebühren.
Die Mitgliedsbeiträge sind am 1. Februar und am 1. August eines jeden Jahres fällig und sollten durch Bankeinzug beglichen werden.
Welche Rechte haben Sie?
Die Vereinseinrichtungen nach den gesetzlichen Richtlinien zu nutzen.
An der Vereinsarbeit im Rahmen der Satzung konstruktiv mitzuwirken.
Welche Pflichten ergeben sich?
Den Hannoverschen Schwimm-Verein von 1892 e.V. würdig zu vertreten. Aktive Sportler sollten regelmäßig trainieren und an Wettkämpfen, soweit möglich, teilnehmen. Die Mitgliedsbeiträge sind regelmäßig zu zahlen ( möglichst durch Abbuchungsauftrag, siehe Anmerkung unten auf der Seite).
Hannoversche Volksbank eG BLZ 251 900 01 Kto.-Nr.771 309 600
Stadtsparkasse Hannover BLZ 250 501 80 Kto.-Nr.366 080
Unsere Mitgliederverwaltung erfolgt mit Hilfe der EDV. Die Daten der Mitglieder werden zu diesem Zweck unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG ) gespeichert.
Wie können Sie sich vom HSV von 1892 e.V. wieder lösen?
Durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand, die aber nur zum Ende eines Kalenderjahres wirksam werden kann und spätestens bis zum 30. November des Jahres erklärt sein muss, wobei bei Minderjährigen das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich ist.
Welche Beitragskosten erwarten wir von Ihnen?
Die Aufnahmegebühr beträgt pro Antragsformular 15,00.
Bei Mitgliedsbewerbung für die Tauchriege 35,00 €.
Bei nachträglichem Eintritt weiterer Familienmitglieder wird keine weitere Aufnahmegebühr erhoben.
Halbjährlicher Mitgliedsbeitrag ab 01.07.2010:
| |
Schwimmer/Wasserballer |
Taucher |
| Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahre |
30,-- € |
30,-- € |
| Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren |
54,-- € |
54,-- € |
Auszubildende, Schüler, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende
|
30,-- €
|
30,-- €
|
| Ehepaare |
96,-- € |
96,-- € |
| Passive |
30,-- € |
30,-- € |
| Auswärtige |
18,-- € |
27,-- € |
| Aufnahmegebühr |
15,-- € |
35,-- € |
| Familien einschl. Kinder bis 17 Jahre |
108,-- € |
108,-- |
| VDST-Beitrag/Versicherung, nur für Taucher (Erwachsen) | --- | 6,78 €
|
VDST-Beitrag/Versicherung, nur für Taucher (Jugendliche bis 18 Jahre)
| ---
| 5,50 €
|
| | | |
Zusatzbeitrag bei NICHT Teilnahme am Lastschriftverfahren // jährlich //
| 5,-- €
| 5,-- € |
Schwimmausbildung für Kinder ab 4 Jahren50,00€, für 12 Wochen jeweils eine Stunde. Mitgliedschaft für mindestens 1 Jahr ist erforderlich!
Zusatzbeitrag für Taucher
siehe Tabelle
Abbuchung erfolgt erst ab ca. 01. Februar 2011 einmal jährlich im Voraus.
Achtung, wichtiger Hinweis!
Die Geschäftsstelle bittet bei Umzug oder Änderung der Bankverbindung um Mitteilung der neuen Daten. Ferner muss die Immartrikulationsbescheinigung für die jeweiligen Semester in Kopie an die Geschäftsstelle übermittelt werden, bei fehlenden Bescheinigungen entfällt der reduzierte Beitrag!
Lastschriftverfahren
Bei allen Mitgliedern, die bereits am
Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wird der neue Beitrag entsprechend
angepasst und wie bisher auch halbjährlich bzw. bei den Schwimmkursen zu
Kursbeginn abgebucht.
Für alle Mitglieder, die bisher noch nicht an diesem
Verfahren teilnehmen:
Der Vorstand, die Mitglieder des Hauptausschusses und die Geschäftsstelle
bitten Euch, sehr herzlich, an dem Lastschrifteinzugsverfahren für die Beiträge
teilzunehmen, da sich hierdurch der Verwaltungsaufwand sehr reduzieren lässt
und wir damit die Geschäftsstelle und die Schatzmeisterin entlasten können. Die Einwilligung muss persönlich Unterschrieben und im Original (Fax und E-Mail gehen leider nicht) an die Geschäftsstelle geschickt werden. Das Formular gibt es HIER.
An alle
Mitglieder, die weiterhin per Überweisung / Dauerauftrag zahlen, bitte denkt
daran, die neuen Beiträge und die 5 € Zusatzbeitrag für
den Verwaltungsaufwand ab dem 01.07.2010 zu überweisen und dabei Eure
Mitgliedsnummer anzugeben.
Stand April 2010